Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Badalli Fassaden AG

1. Geltungsbereich

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Badalli Fassaden AG gelten ausschliesslich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Badalli Fassaden AG oder durch die Ausführung der Arbeiten zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vermerkt ist. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in der Höhe von 5% sowie Mahngebühren zu berechnen.

Wir behalten uns das Recht vor, Akontozahlungen gemäss Baufortschritt oder Materiallieferungen in Rechnung zu stellen.

4. Ausführung der Arbeiten

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den Regeln der Baukunst und den einschlägigen Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), insbesondere der Norm SIA 118 "Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten" sowie der entsprechenden Fachnormen für Gipser- und Fassadenarbeiten (z.B. SIA 242, SIA 243).

Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass die Ausführung der Arbeiten nicht durch bauseitige Verzögerungen oder Behinderungen beeinträchtigt wird. Strom und Wasser sind bauseits kostenlos zur Verfügung zu stellen.

5. Termine und Fristen

Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden. Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streik oder Witterungseinflüsse, welche die Ausführung der Arbeiten verunmöglichen oder verzögern, entbinden die Badalli Fassaden AG von der Einhaltung der vereinbarten Termine.

6. Abnahme und Gewährleistung

Die Abnahme des Werkes und die Gewährleistung richten sich nach der Norm SIA 118. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Besteller es nicht innert einer Frist von 30 Tagen nach Meldung der Vollendung prüft und allfällige Mängel rügt.

Die Garantiefrist beträgt gemäss SIA 118 für offene Mängel 2 Jahre und für verdeckte Mängel 5 Jahre ab Abnahme. Mängel sind schriftlich zu rügen.

7. Haftung

Die Badalli Fassaden AG haftet für Schäden, die durch sie oder ihre Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung abgelehnt.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Badalli Fassaden AG.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf das Rechtsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Badalli Fassaden AG.